Gesuche
Förderanfragen können in elektronischer Form jederzeit an den Kunstausschuss der Stiftung Familie Fehlmann gerichtet werden. Idealerweise sollten Sie Ihre Anfrage mindestens 9 Monate vor dem Start Ihres Projekts stellen.
Antragsverfahren und Entscheidungsprozess
Wenn Sie ein Fördergesuch bei der Stiftung Familie Fehlmann stellen möchten, machen Sie sich bitte vorher Gedanken, ob Ihr Projekt die Fördervoraussetzungen gemäss den Zielsetzungen der Stiftung erfüllt. Für Voranfragen rund um die Gesuchsstellung wenden Sie sich bitte an den Kunstausschuss der Stiftung
1. Schritt: Projektskizze
Bitte senden Sie Ihre Förderanfrage in Form einer Projektskizze (ca. 2 Seiten) per E-Mail an den Kunstausschuss der Stiftung. Die Projektskizze sollte folgende Punkte berücksichtigen:
- Angaben zur anfragenden Person bzw. Institution
- Zusammenfassende Beschreibung des Projekts (Inhalt und Dauer des Vorhabens)
- Konkrete Ziele (geplante Leistungen und Produkte)
- Vermittlungskonzept
- Budget
- Angefragter Förderbetrag bei der Stiftung Familie Fehlmann
Die Stiftung legt ausdrücklich Wert auf die Art und Weise, wie Sie ihr Projekt nach aussen vermitteln möchten. Darüber hinausgehende Informationen können Sie Ihrer Förderanfrage als Anlage anfügen. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Wir prüfen Ihre Anfrage und teilen Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche mit, ob das Vorhaben weiterverfolgt werden kann. Bitte sehen Sie in dieser Phase von Nachfragen ab, da wir erst nach unserer Prüfung Aussagen zu Ihrem Vorhaben machen können. Wir werden uns gegebenenfalls mit Nachfragen an Sie wenden, um eine gute Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu haben. Wenn Ihr Projekt nicht weiterverfolgt wird, erhalten Sie eine schriftliche Absage.
2. Schritt: Projektantrag
Wenn die Vorprüfung Ihrer Anfrage positiv ausfällt, werden wir Sie einladen, einen Projektantrag auszufüllen. Sie haben dann eine feste Kontaktperson bei der Stiftung Familie Fehlmann, die Sie im weiteren Projektverlauf begleitet. Wir stellen Ihnen das Antragsformular per E-Mail zu und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Der ausgefüllte Projektantrag ist das wichtigste Dokument für die Beurteilung Ihres Projekts und den Förderentscheid. Bei Fragen oder Schwierigkeiten während des Ausfüllens helfen wir Ihnen gerne weiter.
Die weiteren Schritte des Antrags- und Entscheidungsprozesses variieren je nach Höhe des angefragten Förderbetrags. Das hier beschriebene Vorgehen betrifft nur Projekte, die eine Förderung von über 10‘000 Franken bei der Stiftung Familie Fehlmann beantragen. Für kleinere Beträge gilt in der Regel ein vereinfachtes Verfahren.
3. Förderentscheid
Der definitive Entscheid über eine Projektförderung trifft der Stiftungsrat auf Antrag des Kunstausschusses jeweils an der nächsten Sitzung des Stiftungsrats. Bei Förderbeiträgen bis 10’000 Franken entscheidet der Kunstausschuss der Stiftung in einem abgekürzten Verfahren.
Hilfestellung
Tipps und Hinweise für das Verfassen eines formal und inhaltlich überzeugenden Gesuchs bieten SwissFoundations, das Bundesamt für Kultur und Migros Kulturproduzent in ihrer Anleitung zur Erstellung von Fördergesuchen: SwissFoundations